Willkommen beim Bundesamt für Zeitliche Angelegenheiten
Das Bundesamt für Zeitliche Angelegenheiten (BfZA) ist die zentrale Bundesoberbehörde für die Verwaltung, Dokumentation und Regulierung aller zeitlichen Vorgänge im Bundesgebiet. Wir sind für Sie da — sofern Sie rechtzeitig einen Termin vereinbart haben.
Aktuelle Bekanntmachungen
Bekanntmachung Nr. 2026/047: Der gestrige Tag wurde offiziell für abgeschlossen erklärt. Einsprüche sind rückwirkend innerhalb von 0 Tagen einzureichen. Az.: BfZA-2026-047.
Hinweis zur Bearbeitungszeit: Anträge auf Zeitverlängerung können aufgrund chronischen Zeitmangels innerhalb der Behörde derzeit nicht bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wartezeitanpassung: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Standardanträge wurde von drei auf fünf Jahrzehnte angehoben. Betroffene Antragsteller werden ggf. posthum informiert.
Unsere Referate
Referat I — Vergangenheitsbewältigung
Archivierung, Dokumentation und rechtliche Aufarbeitung vergangener Zeiträume. Änderungsanträge werden grundsätzlich nicht entgegengenommen.
Referat II — Gegenwartsverwaltung
Laufende Verwaltung des aktuellen Moments. Bitte beachten Sie: Der Moment ist bei Einreichung Ihres Antrags bereits vergangen.
Referat III — Zukunftsplanung
Betrieb vorübergehend eingestellt. Wiedereröffnung: unbekannt.
Häufig benötigte Formulare
- Antrag auf Verlängerung der Gegenwart (Formular ZB-17a)
- Beschwerde über subjektiven Zeitmangel (Formular ZB-42)
- Antrag auf Wiederholung vergangener Ereignisse (Formular ZB-9 — wird grundsätzlich nicht bearbeitet)
- Antrag auf Terminvereinbarung für einen Antrag (Formular ZB-1, Bearbeitungszeit: 6–8 Wochen)
Öffnungszeiten
| Montag, Mittwoch, Freitag | 09:00 – 11:30 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag | Geschlossen (interne Zeitbilanzierung) |
| Wochenende | Außerhalb unserer Zuständigkeit |
Zeitzone: MEZ/MESZ nach Verfügbarkeit. Telefonische Erreichbarkeit wird nicht garantiert.