Az.: BfZA-2026-∞ Öffentlich

Willkommen beim Bundesamt für Zeitliche Angelegenheiten

Das Bundesamt für Zeitliche Angelegenheiten (BfZA) ist die zentrale Bundesoberbehörde für die Verwaltung, Dokumentation und Regulierung aller zeitlichen Vorgänge im Bundesgebiet. Wir sind für Sie da — sofern Sie rechtzeitig einen Termin vereinbart haben.

Aktuelle Bekanntmachungen

04.05.2026

Bekanntmachung Nr. 2026/047: Der gestrige Tag wurde offiziell für abgeschlossen erklärt. Einsprüche sind rückwirkend innerhalb von 0 Tagen einzureichen. Az.: BfZA-2026-047.

01.05.2026

Hinweis zur Bearbeitungszeit: Anträge auf Zeitverlängerung können aufgrund chronischen Zeitmangels innerhalb der Behörde derzeit nicht bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

15.04.2026

Wartezeitanpassung: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Standardanträge wurde von drei auf fünf Jahrzehnte angehoben. Betroffene Antragsteller werden ggf. posthum informiert.

Unsere Referate

Referat I — Vergangenheitsbewältigung

Archivierung, Dokumentation und rechtliche Aufarbeitung vergangener Zeiträume. Änderungsanträge werden grundsätzlich nicht entgegengenommen.

Referat II — Gegenwartsverwaltung

Laufende Verwaltung des aktuellen Moments. Bitte beachten Sie: Der Moment ist bei Einreichung Ihres Antrags bereits vergangen.

Referat III — Zukunftsplanung

Betrieb vorübergehend eingestellt. Wiedereröffnung: unbekannt.

Häufig benötigte Formulare

  • Antrag auf Verlängerung der Gegenwart (Formular ZB-17a)
  • Beschwerde über subjektiven Zeitmangel (Formular ZB-42)
  • Antrag auf Wiederholung vergangener Ereignisse (Formular ZB-9 — wird grundsätzlich nicht bearbeitet)
  • Antrag auf Terminvereinbarung für einen Antrag (Formular ZB-1, Bearbeitungszeit: 6–8 Wochen)

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, DonnerstagGeschlossen (interne Zeitbilanzierung)
WochenendeAußerhalb unserer Zuständigkeit

Zeitzone: MEZ/MESZ nach Verfügbarkeit. Telefonische Erreichbarkeit wird nicht garantiert.